29. Oktober 2019

Altersheim

Allgemein wird Alten- oder Pflegeheim als Oberbegriff für jede Form der stationären Fremdversorgung für ältere Menschen oder Senioren gebraucht. Es handelt sich um eine stationäre Einrichtung, in der Menschen mit altersbedingten Beeinträchtigungen leben und durch ärztliches Fachpersonal rund um die Uhr betreut und versorgt werden. 

Hier wird allerdings unterschieden je nach Grad der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit. 

Das Alters- oder Seniorenheim zeichnet sich durch den ersten Grad der Pflegebedürftigkeit seiner Bewohner aus. Hier steht das selbstbestimmte Leben im Mittelpunkt. Ältere Menschen, die aufgrund des Alters oder Erkrankungen nicht mehr alleine leben können oder möchten, beziehen hier ein eigenes Zimmer inklusive Verpflegung und Betreuung. Das Zimmer wird vom Personal in Stand gehalten und geputzt und auch das Bereitstellen von Medikamenten werden vom Altenheim geleitet. Zusätzlich gibt es soziale Betreuungsangebote, um das Einfügen in eine Gemeinschaft zu vereinfachen und die altersbdingte Vereinsamung zu verhindern. Altenheime können in öffentlicher, kirchlicher oder privater Trägerschaft geführt werden. Das hat keinen Einfluss auf die Qualität der Institutionen aber auf das Angebot der Zusatzleistungen. 

Das Altersheim ist die richtige Wohnform für: 

Ältere Menschen, die Wert auf selbstbestimmtes Leben im eigenen Zimmer legen und dennoch die Möglichkeit haben möchten sich in die Gemeinschaft der anderen Bewohner zu integrieren und die viele Freizeitangebote schätzen und nutzen möchten.


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